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Wichtige Informationen

über Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften

(einschließlich Warentermingeschäften)

 

Jedes Börseninvestment ist mit besonderen Risiken behaftet. Bei Termingeschäften, wie dem Handel mit Optionen und Futures, dem Handel in Devisen sowie mit dem Handel mit Contracts for Difference (CFDs) ist immer ein Totalverlust des Kapitaleinsatzes möglich.

 

Bei Finanztermingeschäften stehen den Gewinnchancen hohe Verlustrisiken gegenüber. Jeder Anleger, der ein Finanztermingeschäft eingehen will, muss über die hohen Risiken bei Finanztermingeschäften informiert sein.

 

In dem Begriff “Finanztermingeschäfte“ sind im Folgenden immer auch Warentermingeschäfte mit eingeschlossen.

 

A. Grundsätzliches über Verlustrisiken bei Finanztermingeschäften (einschließlich Warentermingeschäfte)

 

Das Wertpapierhandelsgesetz (§ 37d Abs.1) sieht vor, daß wir Sie über die nachfolgenden Risiken informieren:

 

Verfall oder Wertminderung

Die Rechte, die Sie aus Finanztermingeschäften erwerben, können verfallen oder an Wert verlieren, weil diese Geschäfte stets nur befristete Rechte verschaffen. Je kürzer die Frist ist, je größer kann Ihr Risiko sein.

 

Unkalkulierbare Verluste

Bei Verbindlichkeiten aus Finanztermingeschäften kann Ihr Verlustrisiko unbestimmbar sein und auch über die von Ihnen geleisteten Sicherheiten hinaus Ihr sonstiges Vermögen erfassen.

 

Fehlende Absicherungsmöglichkeiten

Geschäfte, mit denen Risiken aus eingegangenen Finanztermingeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollten (Glattstellungsgeschäfte), können möglicherweise nicht oder nur zu einem für Sie verlustbringenden Preis getätigt werden.

 

Zusätzliches Verlustpotential bei Kreditaufnahme oder aus Wechselkursschwankungen

Ihr Verlustrisiko steigt, wenn Sie für Ihr Finanztermingeschäft einen Kredit in Anspruch nehmen. Dasselbe ist bei einem Termingeschäft der Fall, bei dem Ihre Verpflichtungen oder Ansprüche auf ausländische Währung oder eine Rechnungseinheit lauten.

 

B. Die Risiken bei den einzelnen Geschäftsarten

 

I.  Kauf von Optionen

 

1. Kauf einer Option auf Wertpapiere, Devisen, Waren oder Edelmetalle

Das Geschäft:  Wenn Sie Optionen auf Wertpapiere, Devisen, Waren oder Edelmetalle kaufen, erwerben Sie den Anspruch auf Lieferung oder Abnahme der genannten Basiswerte zu dem beim Kauf der Option festgelegten Preis.

 

Ihr Risiko: Eine Kursveränderung der Basiswerte, also z.B. der Aktie oder einer Ware, die Ihrer Option als Vertragsgegenstand zugrunde liegt, kann den Wert Ihrer Option mindern. Zu einer Wertminderung kommt es im Fall einer Kaufoption (Call) bei Kursverlusten, im Fall einer Verkaufsoption (Put) bei Kursgewinnen des zugrunde liegenden Vertragsgegenstandes. Tritt eine Wertminderung ein, so erfolgt diese stets überproportional zur Kursveränderung des Basiswertes, sogar bis hin zur Wertlosigkeit Ihrer Option. Eine Wertminderung Ihrer Option kann aber auch dann eintreten, wenn der Kurs des Basiswertes sich nicht ändert, weil der Wert Ihrer Option von weiteren Preisbildungsfaktoren (z.B. Laufzeit oder Häufigkeit und Intensität der Preisschwankungen des Basiswertes) mitbestimmt wird. Wegen der begrenzten Laufzeit einer Option können Sie dann nicht darauf vertrauen, daß sich der Preis der Option rechtzeitig wieder erholen wird. Erfüllen sich Ihre Erwartungen bezüglich der Marktentwicklung nicht oder verzichten Sie deshalb auf die Ausübung der Option oder versäumen Sie die Ausübung, so verfällt Ihre Option mit Ablauf ihrer Laufzeit. Ihr Verlust liegt dann in dem für die Option gezahlten Preis zuzüglich der Ihnen entstandenen Kosten.

 

2. Kauf einer Option auf Finanzterminkontrakte

Das Geschäft: Beim Kauf einer Option auf einen Finanzterminkontrakt erwerben Sie das Recht, zu im vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z.B. Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen verpflichten.

 

Ihr Risiko: Auch diese Option unterliegt zunächst der unter 1. beschriebenen Risiken. Nach Ausübung der Option gehen Sie allerdings neue Risiken ein:

Diese richten sich nach dem dann zustande kommenden Finanzterminkontrakt und können weit über Ihrem ursprünglichen Einsatz - das ist der für die Option gezahlte Preis - liegen. Sodann treffen Sie zusätzlich die Risiken aus den nachfolgend beschriebenen Finanztermingeschäften mit Erfüllung per Termin.

 

3. Kauf einer Option auf Warenterminkontrakte

Das Geschäft: Beim Kauf einer Option auf Warenterminkontrakte erwerben Sie das Recht, zu im vorhinein festgelegten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von Warenterminkontrakten, z.B. Kaffee- oder Weizenkontrakte, verpflichten.

 

Ihr Risiko: Auch diese Option unterliegt den unter Punkt B. I Abs. 1. und Abs. 2. genannten Risiken. Zusätzlich können noch erhebliche Risiken aus den nachfolgend unter D. beschriebenen Warentermingeschäften bei Lieferungsverpflichtung oder Andienung des der Option zugrunde liegenden Warenterminkontraktes hinzukommen, die weit über Ihren ursprünglichen Einsatz hinaus gehen können.

 

II. Verkauf von Optionen und Finanztermingeschäften mit Erfüllung per Termin

 

1. Verkauf per Termin und Verkauf einer Kaufoption auf Wertpapiere, Devisen, Waren oder Edelmetalle

Das Geschäft: Als Verkäufer per Termin gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen, Waren oder Edelmetalle zu einem vereinbarten Kaufpreis zu liefern. Als Verkäufer einer Kaufoption trifft Sie diese Verpflichtung nur dann, wenn die Option ausgeübt wird.

 

Ihr Risiko: Steigen die Kurse, müssen Sie dennoch zu dem zuvor festgelegten Preis liefern, der dann ganz erheblich unter dem aktuellen Marktpreis liegen kann. Sofern sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, bereits in Ihrem Besitz befindet, kommen Ihnen steigende Marktpreise nicht mehr zugute. Wenn Sie ihn erst später erwerben wollen, kann der aktuelle Marktpreis erheblich über dem im voraus festgelegten Preis liegen. In der Preisdifferenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im vorhinein nicht bestimmbar, d.h. theoretisch unbegrenzt. Es kann weit über von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen, wenn Sie den Liefergegenstand nicht besitzen, sondern sich erst bei Fälligkeit damit eindecken wollen. In diesem Fall können Ihnen erhebliche Verluste entstehen, da Sie je nach Marktsituation eventuell zu sehr hohen Preisen kaufen müssen oder aber entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten haben, wenn Ihnen die Eindeckung nicht möglich ist.

Beachten Sie: Befindet sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, in Ihrem Besitz, so sind Sie zwar vor Eindeckungsverlusten geschützt. Werden aber diese Werte für die Laufzeit Ihres Finanztermingeschäftes (als Sicherheiten) ganz oder teilweise gesperrt gehalten, können Sie während dieser Zeit oder bis zur Glattstellung Ihres Terminkontraktes hierüber nicht verfügen und die Werte auch nicht verkaufen, um bei fallenden Kursen Verluste zu vermeiden.

 

2. Kauf per Termin und Verkauf einer Verkaufsoption auf Wertpapiere, Devisen, Waren oder Edelmetalle:

Das Geschäft: Als Käufer per Termin oder als Verkäufer einer Verkaufsoption gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen, Waren oder Edelmetalle zu einem festgelegten Preis abzunehmen.

 

Ihr Risiko: Auch bei sinkenden Kursen müssen Sie den Kaufgegenstand zum vereinbarten Preis abnehmen, der dann erheblich unter dem aktuellen Marktpreis liegen kann. In der Differenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im vorhinein nicht bestimmbar und kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen. Wenn Sie beabsichtigen, die Ware nach Abnahme sofort wieder zu verkaufen, sollten Sie beachten, daß Sie unter Umständen keinen oder nur schwer einen Käufer finden; je nach Marktentwicklung kann Ihnen dann ein Verkauf nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich sein.

 

3. Verkauf einer Option auf Finanzterminkontrakte

Das Geschäft: Beim Verkauf einer Option auf einen Finanzterminkontrakt gehen Sie die Verpflichtung ein, zu im vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z.B. Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen verpflichten.

 

Ihr Risiko: Sollte die von Ihnen verkaufte Option ausgeübt werden, so unterliegen Sie dem erheblichen Risiko eines Verkäufers oder Käufers per Termin, wie es unter Punkt B. II Abs. 1 und Abs 2.  und D. beschrieben ist.

 

4. Verkauf einer Option auf Warenterminkontrakte

Das Geschäft: Beim Verkauf einer Option auf Warenterminkontrakte gehen Sie die Verpflichtung ein, zu im vorhinein festgelegten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von Warenterminkontrakten, z.B. Kaffee- oder Weizenkontrakte, verpflichten.

 

Ihr Risiko: Auch diese Option unterliegt den unter B I.1. und 2. genannten Risiken. Zusätzlich können noch erhebliche Risiken aus den nachfolgend unter D. beschriebenen Warentermingeschäften bei Lieferungsverpflichtung oder Andienung des der Option zugrunde liegenden Warenterminkontraktes hinzukommen, die weit über Ihren ursprünglichen Einsatz hinaus gehen können.

 

III. Options- und Finanzterminkontrakte mit Differenzausgleich

Das Geschäft: Bei manchen Finanztermingeschäften findet nur ein Barausgleich statt. Hierbei handelt es sich insbesondere um:

- Options- oder Finanzterminkontrakte auf einen Index, also auf eine veränderliche Zahlgröße, die aus einem nach bestimmten Kriterien festgelegten Bestand von Wertpapieren errechnet wird und deren  Veränderungen die Kursbewegungen dieser Wertpapiere widerspiegeln

-  Options- oder Finanzterminkontrakte auf den Zinssatz für eine Termineinlage mit standardisierter Laufzeit

 

Ihr Risiko: Wenn Ihre Erwartungen nicht eintreten, haben Sie die Differenz zu zahlen, die zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem aktuellen Marktkurs bei Fälligkeit des Geschäftes besteht. Diese Differenz macht Ihren Verlust aus. Die maximale Höhe des Verlustes lässt sich im vorhinein nicht bestimmen. Er kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen.

 

C. Weitere Risiken aus Finanztermingeschäften 

    (einschließlich Warentermingeschäften)

 

I. Finanztermingeschäfte mit Währungsrisiko

Das Geschäft: Wenn Sie ein Finanztermingeschäft eingehen, bei dem Ihre Verpflichtung oder die von Ihnen beanspruchte Gegenleistung auf ausländische Währung (z.B. USD) oder eine Rechnungseinheit lautet oder sich der Wert des Vertragsgegenstandes hiernach bestimmt (z.B. bei Gold), sind Sie einem zusätzlichen erheblichen Risiko ausgesetzt.

Ihr Risiko: In diesem Fall ist Ihr Verlustrisiko nicht nur an die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Vertragsgegenstandes gekoppelt. Vielmehr können Entwicklungen am Devisenmarkt die Ursache für zusätzliche unkalkulierbare Verluste sein:

Wechselkursschwankungen können

- den Wert der erworbenen Option verringern

- den Vertragsgegenstand verteuern, den Sie zur Erfüllung des Finanztermingeschäftes liefern müssen, wenn er in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit zu bezahlen ist. Dasselbe gilt für eine Zahlungsverpflichtung aus dem Finanztermingeschäft, die Sie in           ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit erfüllen müssen

- den Wert oder den Verkaufserlös des aus dem Finanztermingeschäft abzunehmenden Vertragsgegenstandes oder den Wert der erhaltenen Zahlung vermindern

 

II. Risikoausschließende oder -einschränkende Geschäfte

Vertrauen Sie nicht darauf, daß Sie während der Laufzeit jederzeit Geschäfte abschließen können, durch die Sie Ihre Risiken aus Finanztermingeschäften kompensieren oder einschränken können. Ob diese Möglichkeit besteht, hängt von den Marktverhältnissen und auch von der Ausgestaltung Ihres jeweiligen Finanztermingeschäftes ab. Unter Umständen können Sie ein entsprechendes Geschäft nicht oder nur zu einem ungünstigen Marktpreis tätigen, so daß Ihnen ein Verlust entsteht.

 

III. Inanspruchnahme von Kredit

Ihr Risiko erhöht sich, wenn Sie insbesondere den Erwerb von Optionen oder die Erfüllung Ihrer Liefer- oder Zahlungsverpflichtungen aus Finanztermingeschäften über Kredit finanzieren. In diesem Fall müssen Sie, wenn sich der Markt entgegen Ihren Erwartungen entwickelt, nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen können. Prüfen Sie vor Geschäftsabschluss Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin, ob Sie zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage sind, wenn statt der erwarteten Gewinne Verluste eintreten. Dieses Risiko erhöht sich drastisch, wenn Sie neben der Kreditaufnahme auch noch Finanztermingeschäfte mit Währungsrisiko abschließen.

 

IV. Nachschußverpflichtungen

Bei Abschluß von Termingeschäften und beim Verkauf von Optionen müssen Sie eine Sicherheit stellen, Einschuß oder Margin genannt. Reicht diese Margin bei Kursverlusten zur Sicherheit nicht aus, müssen Sie entweder auf Aufforderung unverzüglich nachschießen, also weiter Sicherheiten stellen, oder Ihre Position im Markt wird liquidiert. Nachschußverpflichtungen können weit über gestellte Sicherheiten hinausgehen und ihr gesamtes sonstiges Vermögen erfassen. Zwangsliquidationen mangels Nachschuß können zu erheblichen Verlusten führen, die über die gestellten Sicherheiten weit hinausgehen können.

 

D. Besondere Risiken der Warentermingeschäfte

Neben den vorgenannten Risiken treten beim Abschluß von Warentermingeschäften, insbesondere beim Abschluß von Futuregeschäften, durch physische Leistungs- (short-Position) oder Abnahmeverpflichtungen (long-Position) noch erhebliche weitere Risiken hinzu.

 

I. Andienung und Lieferung

Es ist zu beachten, daß der Verkäufer per Termin während der Andienungszeit das Recht hat, die Ware anzudienen. Der Käufer per Termin kann Lieferung nur bei Auslaufen des Kontraktes verlangen. Die Lieferung an den innerhalb der Börse festgelegten Lieferorten erfolgt an dem danach vom Verkäufer bestimmten Lieferort in der vorgeschriebenen Menge und der vorgeschriebenen Qualitätsspanne nach vorheriger Ankündigung. Dabei kann der Verkäufer den genauen Lieferzeitpunkt frei wählen, muss jedoch innerhalb des Liefermonats liefern und diese Lieferung einen Werktag vorher ankündigen (andienen) mit schriftlicher Andienung (note of delivery).

 

Ihr Risiko: Ihr Risiko ohne rechtzeitige Glattstellung besteht als Käufer darin, sich einer plötzlichen Andienung und damit einer Abnahmeverpflichtung ausgesetzt zu sehen. Als Verkäufer können Sie sich beim Auslaufen eines Kontraktes plötzlich mit einer Verpflichtung zur Lieferung konfrontiert sehen. Außerdem kann sich der Verkäufer bei einer Glattstellung innerhalb des Liefermonats mit einem Terminkauf konfrontiert sehen, der mit einer Andienungsankündigung belegt ist. Dies zwingt ihn zur Abnahme oder Weitergabe dieser Lieferung. Die Ware muss dann auf dem jeweiligen Kassamarkt zu den dortigen Bedingungen erworben oder verkauft werden. Hier können noch zusätzlich die Kosten der dortigen Marktteilnehmer anfallen.

 

II. Abnahmeverpflichtung

Das Risiko erhöht sich im Falle der Abnahmeverpflichtung dergestalt, daß man bei einem Warentermingeschäft, welches nicht rechtzeitig durch ein Gegengeschäft glattgestellt wird, die erworbene Ware auch tatsächlich abnehmen und vollständig bezahlen sowie die sich daraus ergebenden erheblichen zusätzlichen Lager- und Transportkosten tragen muss. Das Verlustrisiko ist dabei im vorhinein nicht bestimmbar und geht weit über etwaige geleistete Sicherheiten hinaus. Es kann im Einzelfall das gesamte persönliche Vermögen erfassen.

 

III. Lieferungsverpflichtung

Im Falle der Lieferungsverpflichtung bei einem nicht rechtzeitig durch ein Gegengeschäft glattgestellten Warentermingeschäft müssen Sie die entsprechende Ware in der bestimmten Menge und Qualität kaufen, lagern und anliefern. Diese erheblichen Kosten müssen von Ihnen zusätzlich getragen werden. Dieses Kostenrisiko ist im vorhinein nicht bestimmbar und geht weit über etwaig geleistete Sicherheiten hinaus. Es kann im Einzelfall das gesamte persönliche Vermögen erfassen.

 

IV. Prognose der Preisentwicklung

Bei Waren ist die zukünftige Preisentwicklung aufgrund der Vielzahl von Einflussfaktoren besonders schwer abzuschätzen. Es können insbesondere wegen nicht vorhersehbarer Umstände (z.B. Naturkatastrophen), die aber erhebliche Auswirkungen auf das Preisniveau haben, die Vorhersagen des künftigen Angebotsvolumens sehr erschwert sein. Auch die Nachfrage nach Waren kann starken Schwankungen unterliegen und ist nur schwer vorhersehbar.

 

E. Verbriefung in Wertpapieren

Die Risiken aus den oben geschilderten Geschäften ändern sich nicht, wenn die Rechte und Pflichten in einem Wertpapier (z.B. Optionsschein) verbrieft sind.

 

 

F. Spezielle Risiken aus Finanztermingeschäften

    (einschließlich Warentermingeschäfte)

Wenn jemand Termingeschäfte abschließt, muss er zusätzlich die folgenden speziellen Risiken berücksichtigen. Ohne Kenntnis dieser bestehenden Risiken sollten keine Termingeschäfte durchgeführt werden.

 

 

1. Risiken des Geschäfts

 

a) Die aus diesen Geschäften vom Kunden erworbenen befristeten Rechte können verfallen (Risiko des Totalverlustes) oder eine Wertminderung erleiden. Dies ist kein Ausnahmefall, sondern kommt per Saldo sogar überwiegend vor.

b) Das Verlustrisiko besteht bei gekauften Optionen in der aufgewendeten Optionsprämie und den erhobenen Kosten.

c) Bei anderen Termingeschäften (Futures) und dem Verkauf von Optionen kann das Verlustrisiko nicht bestimmbar sein und kann auch weit über etwa gestellte Sicherheiten hinausgehen. Es können dann zusätzliche Sicherheiten erforderlich sein.

Leistet der Auftraggeber diese bei Anforderung nicht, muss er mit einer sofortigen Schließung seiner offenen Termingeschäfte und mit der umgehenden Verwertung der bereits gestellten Sicherheiten rechnen. Die dann auftretenden Verluste können zu einer zusätzlichen Verschuldung führen und damit auch das übrige Vermögen erfassen, da das Schuldrisiko nie im voraus bestimmbar ist.

d) Geschäfte, mit denen die Risiken aus den eingegangenen Termingeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen, können möglicherweise nicht oder nur zu einem verlustbringenden Marktpreis getätigt werden. Dies gilt insbesondere für so genannte Verlustbegrenzungsaufträge (Stop Orders).

e) Ein zusätzliches Risiko entsteht, wenn die Geschäfte in einer ausländischen Währung oder einer ausländischen Rechnungseinheit abgewickelt werden (Währungsrisiko).

f) So genannte Spread- oder Kombinationsgeschäfte sind nicht notwendigerweise risikoärmer als Einzelpositionen.

 

 

2. Risiken durch Transaktionskosten

 

a) Die Kosten für unsere Tätigkeit oder die anderer eingeschalteter Finanzdienstleister haben einen negativen Einfluss auf das finanzielle Ergebnis der Geschäfte.

Aufschläge, Disagios und Provisionen auf den oder neben dem Börseneinsatz beeinträchtigen die Gewinnchancen, da die Kosten erst durch die entsprechende Preisentwicklung zugunsten des Kunden im Markt zurückverdient werden müssen.

Die zu entrichtende Kommission/Courtage kann bei Optionen mit einer geringen Prämie (z.B. Optionen aus Geld und/oder bei kurzer Restlaufzeit) gegebenenfalls sogar größer sein, als die zu zahlende Prämie.

Der professionelle Börsenhandel, dessen Einschätzungen die Preisbildung an den Börsen und Terminmärkten bestimmt, berücksichtigt Transaktionskosten für private Spekulanten nicht. In der Preisbildung an den Märkten spiegeln sich Chancen und Risiken nur in einer für den professionellen Börsenhandel noch vertretbaren Form wider. Die Kosten werden bei dieser Einschätzung des professionellen Börsenhandels nicht berücksichtigt.

Je höher deshalb die Transaktionskosten sind, umso geringer werden etwaige Gewinnchancen. Bei wiederholter Spekulation nach der Realisierung anfänglicher Verluste ist ein positiver Verlauf der Gesamtspekulation so gut wie ausgeschlossen.

 

 

b) Erhöhung des Risikos bei Erstverlusten

 

Kommt es zu einem Erstverlust des Einsatzes, ist eine außerordentlich hohe Preisbewegung des Ausgangspreises eines Termingeschäftes notwendig, um den finanziellen Ausgangspunkt wieder zu erreichen. Es ist vollkommen ungewiss, ob solche Preisbewegungen während der Laufzeit dieser Geschäfte vorkommen.

Auch bei erneuten weiteren Verlusten und bei Folgegeschäften können die zur Erlangung eines per Saldo-Gewinnes erforderlichen Marktbewegungen sich zu Höhen potenzieren, die nicht nur einen Gewinn am Ende der Spekulation ausschließen, sondern zwangsläufig zu endgültigen Verlusten führen.

 

 

c) Erhöhung des Risikos durch hohe Geschäftstätigkeit

 

Transaktionskosten können im Verhältnis zum Markteinsatz absolut zu hoch oder aber relativ zu hoch sein, und zwar aufgrund zu häufigen Ein- und Ausstiegs in und aus den Geschäften.

Dies kann seine Ursache in einer einseitigen Beratung des Kunden unter Bevorzugung der Provisionsinteressen des Beraters haben, der einen Anteil an den Provisionen erhält (Provisionsschinderei bzw. Churning).  Es kann aber auch sein, daß zum Beispiel Verlustbegrenzungsmaßnahmen zu knapp gegenüber der zu erwartenden Schwankungsbreite der Preise für das Geschäfts kalkuliert sind (z.B. Stop Order). Dies kann zu einem hektischen Ein- und Aussteigen führen, mit der Folge von immer neuem Anfall der Kosten, die dann den Einsatz auffressen, ohne daß erhebliche Verluste aufgrund von Marktveränderungen auftraten. Gewinnchancen sind in solchen Fällen ausgeschlossen, Verluste durch Transaktionskosten vorprogrammiert.

 

 

d) Kreditkostenrisiko

 

Termingeschäfte sind keine taugliche Kreditgrundlage. Sie sollten in keinem Fall mit Kredit finanziert werden. Misslingt die Spekulation, muss nicht nur der Kredit zurückbezahlt werden, sondern zusätzlich die Zinsen. Der Verlust wird dadurch nochmals größer.

 

 

3. Risiken in der Person des Vertragspartners und bei der Einschaltung von Dritten (Kontenbevollmächtigten)

 

In der Person Ihres Vertragspartners , des konto-/depotführenden Brokers, besteht ein Insolvenzrisiko. Ferner besteht ein Verwertungsrisiko, weil der Broker berechtigt ist, sein Kundenvermögen nach Maßgabe bestimmter Regeln zu verleihen und als Pfand für eigene allgemeine Kredite zu verwenden. Diese Risiken sind nicht abgesichert, wenn der kontoführende Broker keiner Anlegerentschädigungseinrichtung angehört.

 

Bei der Einschaltung eines Dritten (Kontenbevollmächtigten), der - etwa als Vermögensverwalter - umsatzabhängige Vergütungen erhält, besteht das Risiko, daß er aufgrund seines Vergütungsinteresses wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Transaktionen durchführt (Spesenschinderei). Die hier bestehende Interessenkollision des kontoführenden Dritten, der einerseits zu einer sachgerechten Kontoführung verpflichtet ist und andererseits möglichst hohe Vergütung erhalten möchte, stellt eine zusätzliche Risikolage dar.

 

4. Unvermeidbarkeit der Risiken

 

Wenn Ihnen jemand erklärt, die obigen Risiken seien im konkreten Fall nicht vorhanden, so handelt er unbefugt. Die obigen Risiken lassen sich weder durch Beratung noch durch irgendeine technische Ausrüstung oder durch Computerprogramme sicher ausschließen, sondern bestehen in jedem Fall.

 

Nach § 37d  Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz können Sie die genannten Geschäfte nur dann verbindlich abschließen, wenn Sie durch Ihre Unterschrift bestätigen, daß Sie über die Risiken von Finanztermingeschäften (einschließlich Warentermingeschäfte) schriftlich informiert wurden.

 

Die hier genannten Risiken stellen nur einen kleinen Auszug der diesen Geschäften innewohnenden Risiken dar. Eine umfassendere Risikoaufklärung erhalten Sie im Zuge der Übersendung von weiterem Informationsmaterial.

Spezielle Risiken im Daytrading

Die Entwicklungen an den internationalen Kapitalmärkten haben nicht nur zu neuen Produktangeboten geführt. Moderne Technologien haben teilweise auch die Art des Handels in Wertpapieren verändert. Damit wird es möglich, dasselbe Wertpapier, Geldmarktinstrument oder Derivat taggleich zu kaufen und zu verkaufen.

 

Man spricht dann auch von Daytrading. Hierbei wird beabsichtigt, unter Ausnutzung schon kleiner und kurzfristiger Preisschwankungen eines einzelnen Wertes Veräußerungsgewinne zu erzielen oder Kursrisiken zu begrenzen. Sofern Sie solche Geschäfte tätigen, sollten Sie sich über die besonderen Risiken im Klaren sein.

 

Bei der Durchführung solcher Geschäfte ist zu beachten, dass das Daytrading zu sofortigen Verlusten führen kann, wenn überraschende Entwicklungen dazu führen, dass der Wert der von Ihnen gekauften Finanzinstrumente taggleich sinkt und Sie zur Vermeidung weiterer Risiken (Overnight-Risiken) gezwungen sind, den gekauften Wert vor Schluss des Handelstages zu einem Kurs unterhalb des Ankaufspreises zu veräußern.

 

Dieses Risiko erhöht sich, wenn in Werte investiert wird, die innerhalb eines Handelstages hohe Kursschwankungen erwarten lassen. Unter Umständen kann das gesamte, von Ihnen zum Daytrading eingesetzte Kapital, verloren werden. Im Übrigen konkurrieren Sie bei dem Versuch, mittels Daytrading Gewinne zu erzielen, mit professionellen und finanzstarken Marktteilnehmern.

 

Sie sollten daher in jedem Fall über vertiefte Kenntnisse in Bezug auf Wertpapiermärkte, Wertpapierhandelstechniken, Wertpapierhandelsstrategien und derivativen Finanzinstrumenten verfügen.

 

Unterlegen Sie Ihre Daytrading-Geschäfte nicht nur mit Eigenkapital, sondern zusätzlich noch mit aufgenommenen Krediten, so beachten Sie, daß die Verpflichtung zur Rückzahlung dieser Kredite auch im Falle des Daytrading unabhängig vom Erfolg Ihrer Daytrading-Geschäfte besteht.

 

Durch regelmäßiges Daytrading veranlassen Sie eine unverhältnismäßig hohe Anzahl von Geschäften in Ihrem Depot. Die hierdurch entstehenden Kosten (z.B. Provisionen und Auslagen) können im Verhältnis zum eingesetzten Kapital und dem erzielbaren Gewinn unangemessen hoch sein.

 

Bei Termingeschäften besteht darüber hinaus das Risiko, dass Sie noch zusätzliches Kapital oder Sicherheiten beschaffen müssen. Dies ist dann der Fall, wenn taggleich Verluste eingetreten sind, die über Ihr eingesetztes Kapital bzw. die von Ihnen hinterlegten Sicherheitsleistungen hinausgehen.

 

Werden Ihnen spezielle Räumlichkeiten zur Abwicklung von Daytrading-Geschäften zur Verfügung gestellt, so kann die räumliche Nähe zu anderen Anlegern in diesen Handelsräumen Ihr Verhalten beeinflussen.

Spezielle Risiken im Devisenhandel/Forex

Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Devisengeschäften

Devisengeschäfte sind mit einem hohen Verlustrisiko behaftet. Bevor Sie sich als Marktteilnehmer an den internationalen Devisenmärkten engagieren, möchten wir Sie über Ablauf und Abwicklung, insbesondere aber über die typischen Risiken bei Devisengeschäften informieren. Diese Risikoinformation kann nicht über alle möglichen Risiken beim Devisenhandel aufklären und enthält demgemäß nur Hinweise zu den typischen Risiken des Devisenhandels und des Online-Devisenhandels. Der Handel mit Devisen und die damit verbundenen Risiken erfordern besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen und ist deshalb für viele Kapitalanleger nicht geeignet. Sie sollten deshalb sehr sorgfältig prüfen, ob der Online-Handel mit Devisen angesichts Ihrer Erfahrung, Anlageziele, finanziellen Möglichkeiten und Ihren sonstigen anlagerelevanten persönlichen Verhältnissen eine angemessene Form der Kapitalanlage darstellt. Wir bitten Sie, diese Risikoaufklärung sorgfältig zu lesen und zu prüfen, ob Sie bereit und in der Lage sind, die mit Devisengeschäften verbundenen wirtschaftlichen Risiken zu tragen.

 

Das Geschäft - Einführung

Finexo bietet Geschäfte im Forex-Markt an. Der Begriff "Forex" ist eine Zusammensetzung der Wortkürzel "for" - steht für "foreign" - und "ex" - steht für "exchange" - . Forex bezeichnet den internationalen Devisenhandel, also den An- und Verkauf von Währungen. Man unterscheidet Devisengeschäfte in Devisenkassageschäfte und in Devisentermingeschäfte. Kassageschäfte werden typischerweise mit einer Wertstellung von zwei Werktagen nach Abschluss getätigt. Der bei Wertstellung maßgebliche Kurs ist nicht festgelegt, sondern wird durch den Markt bestimmt. Devisenkassageschäfte können auch über Nacht offen gelassen und gleichsam auf den folgenden Tag verlagert werden. Man spricht in diesem Fall von einem "Swap". Technisch wird diese Transaktion dergestalt abgewickelt, daß die ursprüngliche Kassaposition mit Valuta vom nächsten Tag glattgestellt - "TOMorrow" - und gleichzeitig eine entsprechende neue Kassaposition mit Valuta vom folgenden Tag - "NEXT day" - aufgebaut wird. Mit dieser "TOM/NEXT-Order" können Devisenkassapositionen beliebig lange offen gehalten werden, ohne zu einem Devisentermingeschäft zu werden. Bei Devisentermingeschäften erfolgt die Wertstellung vereinbarungsgemäß an einem bestimmten zukünftigen Termin und zu einem im vorhinein vereinbarten Kurs. Devisengeschäfte werden ungeachtet ihres äußerst spekulativen Charakters nicht nur als Spekulationsgeschäfte abgeschlossen. Im Import- und Exportgeschäft werden sie als probates Mittel zur Absicherung von Kursrisiken angesehen. Diese Art von Devisengeschäften wird als "Hedge-Geschäft" bezeichnet. Marktteilnehmer der internationalen Devisenmärkte waren bis vor einigen Jahren nur Banken, Versicherungen, Pensionskassen, andere institutionelle Anleger und die staatlichen Zentralbanken. Finexo und viele andere Anbieter eröffnen heute auch privaten Investoren den Zugang zu den internationalen Devisenmärkten.

 

Im "normalen" Devisenkassageschäft werden üblicherweise Währungen gegen USD gehandelt. Daneben hat sich ein eigener Markt, der so genannte "Cross Market" entwickelt, auf dem Devisengeschäfte abgewickelt werden, bei denen keine der quotierten Währungen der US Dollar ist, der Wechselkurs einer Nicht-US-Dollar-Währung also nicht in US Dollar, sondern in einer anderen Währung definiert wird.

 

Kurse

Motor und Geschäftsgrundlage der internationalen Devisenmärkte sind die ständigen Kursschwankungen, die neben zahlreichen anderen Faktoren durch Angebot und Nachfrage des Marktes beeinflusst werden. Mit der globalen Vernetzung der Märkte und Marktteilnehmer hat sich der Devisenmarkt in den vergangenen Jahren zum umsatzstärksten aller Finanzmärkte entwickelt. Die große Zahl der Marktteilnehmer und die dank moderner Kommunikationstechnologien möglichen extrem kurzen Reaktionszeiten führen heute bisweilen an einem Tag zu Kursschwankungen, wie sie früher nur über längere Zeiträume zu beobachten waren. Gerade in diesem Umstand liegt die besondere Attraktivität des Forex-Handels, aber auch sein außerordentlich hohes Risiko. Die maßgeblichen Wechselkurse im Kassageschäft werden durch den Geldkurs und den Briefkurs definiert. Im internationalen Devisengeschäft werden diese Kurse als "Bid-Kurs" (der Geldkurs) und als "Ask-Kurs" (Briefkurs) bezeichnet. Bid-Kurs ist der Kurs, zu dem der Verkäufer oder Händler eine Währung einkauft. Ask-Kurs ist der Kurs, zu dem der Käufer die Währung ankauft. Die Differenz, auch "Spread" genannt, zwischen Bid-Kurs und Ask-Kurs ist mithin der Betrag, um den der Kontrahent die Währung teurer einkauft oder billiger verkauft. Bid-Kurs und Ask-Kurs liegen keineswegs fest. Vielmehr unterscheiden sich die Kurse insbesondere nach dem Volumen des Geschäfts und der Art des Kunden.

 

Margin und Leverage-Effekt

Eine Variante des Devisenkassageschäfts ist der körperliche tatsächliche Kauf einer Währung gegen Zahlung des entsprechenden Betrages einer anderen Währung. Angesichts der Vielzahl von Geschäftsvorfällen und der kurzen Laufzeiten der Geschäfte wird das Kassageschäft typischerweise nicht gegen Zahlung des entsprechenden Gegenwerts einer anderen Währung abgewickelt. Vielmehr muss der Käufer zur Deckung des Risikos lediglich eine Mindestdeckung, die so genannte "Margin", hinterlegen, die beim Devisenhandel über das Finexo Online-Trading-System und das Finexo Online-Trading-Desk 1% des jeweils gehandelten Währungsvolumens entspricht. In Höhe der Margin ist das gehandelte Währungsvolumen durch Ihren Kapitaleinsatz gedeckt, der Restbetrag des Handelsvolumens ist gleichsam auf Kreditbasis finanziert.

 

Die Abwicklung des Devisengeschäftes auf der Basis einer Margin reduziert zwar den Kapitaleinsatz des Käufers, der mit einem vergleichsweise geringen Kapitalstock ein vergleichsweise großes Handelsvolumen bewegen kann. Konsequenz des Margin-Geschäftes ist aber, dass selbst geringe Kursschwankungen zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können, wenn der Verlust die hinterlegte Margin überschreitet. Im Grundsatz gilt: Je geringer die Margin, desto größer die Gefahr des Totalverlustes des eingesetzten Betrages. In der Praxis wird dieser Zusammenhang als Hebeleffekt oder Leverage-Effekt bezeichnet. Die folgenden Beispiele verdeutlichen die Wirkung des Leverage-Effektes in Gewinn- und Verlustsituationen.

 

Der Spread: Angenommen der EUR/USD Kurs wird mit '1,2430/37'. Dieser Kurs stellt den Spread zwischen Bid/Offer (Geld/Brief) zwischen dem EUR gegen den USD.

 

Die Offer: Die Offer bzw. der Briefkurs von 1,2437 ist der Kurs zu dem SIe EUR in USD tauschen können, oder in anderen Worten, Sie kaufen den EUR mit USD, Kauf EUR und Verkauf USD.

 

Das Bid: Das Bid, bzw. der Geldkurs 1,2430.

 

Going Long: Sie sind überzeugt, dass der EUR gegen den USD steigen wird und entschließen sich den EUR zu kaufen, bzw. eine "long" Position einzugehen @ 1,2437

 

Opening Buy: Sie kaufen 500.000,00 EUR @ 1,2437 USD

 

Quote (bid/offer) 1,2430/37 
Kaufpreis 1,2437 
Volumen EUR 500.000 
Sicherheitshinterlegung (1% margin) EUR 5.000 

 

Später:

Ihre Annahme ist richtig und der EUR steigt gegen den USD. Der Preis EUR/USD ist nun bei 1,2480/87. Sie schließen Ihre Position, und verkaufen EUR 500.000 @ 1,2480 ( bid preis/ Geldkurs)

 

Closing Sell: Sie verkaufen EUR 500.000 @ 1,2480

 

Quote (bid/offer) 1,2480/37 
Kaufpreis 1,2480 
Volumen EUR 500.000 
Gewinn/Verlust USD 2.150 Gewinn 

 

Gewinn / Verlust Rechnung:

Volumen x (Verkaufspreis -Kaufpreis) = Gewinn & Verlust USD 500,000 x (1,2480 - 1,2437) = USD 2.150 Gewinn

 

Oder, Konvertierung USD 2.150 zurück in EUR bei einem Preis von 1,2480 (Gewinn/Verlust ÷ EUR Preis) = Gewinnt & Verlust EUR (2.150 ÷ 1,2480) = EUR 1.722,75 Gewinn.

 

Mit der Auflösung der Position haben Sie einen Bruttogewinn von EUR 1.722,75.

 

Hätten Sie die Marktbewegung verfehlt und EUR/USD verkauft bei 1,2430 und später EUR/USD gekauft bei 1,2487 ein Verlust von EUR 2.282,38.

 

Das Beispiel zeigt, dass der Leverage-Effekt sowohl bei Gewinn- als auch bei Verlustgeschäften zu extremen Ergebnissen neigt.

 

Sicherungsinstrumente

Es empfiehlt sich, die Risiken von Devisengeschäften durch automatisierte Sicherungsinstrumente einzugrenzen. Ein typisches Sicherungsinstrument ist die "Stop-Loss-Order". Unter diesem Begriff versteht man die Order, eine bestimmte Währungsposition zu kaufen oder zu verkaufen, sobald der Preis der jeweiligen Währung ein bestimmtes definiertes Limit überschreitet oder unterschreitet. Sobald der Preis das definierte Limit erreicht, wird die Order zum nächsten Preis ausgeführt. Je nach Marktlage kann der nächste Preis stark vom Limitpreis abweichen. Folge ist, dass trotz der Stop-Loss-Order Verluste entstehen. Auch die Stop-loss-Order bietet demgemäß keine Garantie, von Handelsverlusten verschont zu bleiben. Insbesondere in dynamischen Marktsituationen können die Preissprünge so groß sein, dass die Stop-Loss-Order Verluste nicht verhindern kann.

 

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass das Kurslimit bei Stop-Loss-Orders und bei den ähnlich wirkenden Stop-Limit-Orders maximal 10 Punkte vom aktuellen Kurs abweichen darf.

 

Kursanalyse

Devisengeschäfte erfordern schnelle Entscheidungen über Kauf oder Verkauf von Währungspositionen. Ohne die laufende Analyse der aktuellen Marktsituation und fundierte Prognosen über die Kursentwicklung können diese Entscheidungen nicht getroffen werden. Auf den internationalen Kapitalmärkten haben sich zwei Analysemodelle durchgesetzt, die auch im FOREX-Handel praktiziert werden.

 

Die Fundamentalistische Analyse basiert auf der Annahme, dass der Verlauf der Devisenkurse von zahlreichen ökonomischen, politischen oder auch sozialen Faktoren bestimmt wird. Kauf- und Verkaufentscheidungen basieren auf der Analyse dieser Faktoren und ihrer Wechselwirkungen untereinander. Die technische Analyse und die mechanischen Handelssysteme geht von dem Ansatz aus, dass der Markt ständig wiederkehrenden, statistisch greifbaren Gesetzmäßigkeiten unterliegt, aus denen sich die künftige Markt- bzw. Kursentwicklung ableiten oder hochrechnen lässt.

 

Wie auch immer - jeder Marktteilnehmer ist gezwungen, Märkte und Kursentwicklung laufend zu analysieren. Ohne sorgfältige Analyse sind erfolgreiche Devisengeschäfte nicht vorstellbar. Allerdings bietet auch eine noch so sorgfältige und fundierte Kursanalyse niemals die Gewähr, vor Handelsverlusten geschützt zu sein.

 

Leerlaufen von Risikoeinschränkungen

Die Risiken von Devisengeschäften können durch Stop-Limit-Orders und/oder Stop-Loss-Orders eingegrenzt werden. Das Risikomanagement mit Hilfe dieser Instrumente kann versagen, wenn die Orders nicht zu den beabsichtigten Preisen, nur zu verlustbringenden Preisen oder überhaupt nicht ausgeführt werden können. Die Risikobegrenzung durch Stop-Limit-Orders und/oder Stop-Loss-Orders kann in dynamischen Marktphasen aufgrund der dann typischen großen Preissprünge leer laufen.

 

Leverage-Effekt

Der Leverage-Effekt führt auch bei Devisenkassageschäften zu einem erhöhten Verlustrisiko. Je geringer der Eigenkapitaleinsatz des Käufers im Verhältnis zum Handelsvolumen (Margin) vereinbart wird, desto größer ist auch bei geringfügigen Kursschwankungen das Risiko, einen großen Teil oder gar den gesamten Kapitaleinsatz zu verlieren (Totalverlust).

 

Weitere Risiken können sich aufgrund der Eigenheiten des Online-Trading ergeben. Insbesondere kann es aufgrund von Systemfehlern, Systemabstürzen, Übertragungsfehlern, andere Störungen der Hardware oder Software oder der Unterbrechung der Verbindung dazu kommen, daß Aufträge, insbesondere auch Stop-Limit-Orders und/oder Stop-Loss-Orders nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt oder ausgeführt werden können. Auch diese Fehler und Störungen können Verluste bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals zur Folge haben.


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